Hintergrund

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten (interne Meldestelle). Ziel soll es auch sein, dass die Mitarbeitenden mögliche Missstände nicht direkt an die zuständige Behörde (externe Meldestelle) geben.

Kurzfassung

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden mussten bis zum 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebersysteme (interne Meldestelle) einführen,
Firmen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.
Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein.
Die Pflichten hinsichtlich anonymer Meldungen greifen ab 01. Januar 2025.
Geschütze Anwendungsbereiche: EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt.
Die interne Meldestelle muss Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten muss die Stichhaltigkeit der Meldung überprüft und bei Bedarf angemessene Schritte eingeleitet werden. Der erste Schritt wird i.d.R. der Hinweis an die Verantwortlichen im Unternehmen sein. Die hinweisgebende Person muss über den gesamten Verlauf der Meldung informiert werden. Eine interne Meldestelle muss unabhängig und mit geschultem Personal (angemessene Fachkunde) besetzt sein.
Unternehmen müssen die Mitarbeitenden über das HinSchG und die eingerichtete interne Meldestelle informieren.

Interne Meldestelle

Wir haben uns entschieden, die Entgegennahme und Abwicklung der Hinweise in die Hände der QLKG zu legen.
Diese externe und unabhängige Stelle gewährleistet die fachkundige, korrekte sowie anonyme Bearbeitung und Weiterleitung der eingehenden Hinweise.
Die QLKG prüft uns als Unternehmen bereits seit Jahren regelmäßig im Rahmen der ISO9001 Zertifizierung.
Selbstverständlich besteht neben dem Hinweisgebersystem auch weiterhin und jederzeit die Möglichkeit zum direkten und
persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der Geschäftsführung.

Über den Button gelangt Ihr zum Hinweisgebersystem der QLKG.